Umgang mit RADIOAKTIVen Stoffen – Fachkunde STRAHLENSCHUTZ S 2.3

Für die Überwachung von Nassbagger­prozessen wie die hydraulische Gewinnung sowie den Transport durch Rohrleitungen benötigen Saugbagger- und Verspülgeräte Durchfluss- und Dichtemessanlagen.

Die Systeme sind so ausgelegt, dass eine kontinuierliche Überwachung des Gemischstromes, der Transport­geschwindigkeit, der Dichte des Gemischförderstromes und somit auch die Feststoff und Bodenmenge erfolgt. Es handelt sich damit um das wichtigste Messinstrument, um den Baggerbetrieb so effektiv wie möglich zu betreiben.

Schneidkopfbagger-M-30-IHC-Dichtemess-und-Geschwindigkeitsanlage-Hanoefer-Sand

Wir übernehmen die Funktion eines SSB Strahlenschutzbeauftragten

Für den Aufbau von Dichtemessanlagen werden Radioaktive Strahler und Szintillationszähler benötigt. Das zu bestimmende Messmedium (Sand-Wasser-Gemisch) wird einem Gammastrahl ausgesetzt, dessen Intensität auf der gegeüberliegenden Seite des Rohres gemessen wird. Der zeigt der Grad der Abschwächung proportional die durchströmende Bodenkonzentration (Gemischdichte) und damit die Dichte im Rohr.

Für die permanete Überwachung der Produktion auf Nassbaggerschiffen und auch bei stationären Landanlagen werden Radioaktive Quellen mit Kobalt 60 oder Cäsium 137 eingesetzt. Erwerb und Umgang mit Radioaktiven Stoffen sind in Deutschland durch das Atomgesetz und die Strahlenschutzverordnung bzw. Röntgenverordnung geregelt.

Für die Umsetzung in der Praxis braucht es neben den Strahlenschutz-verantwortlichen SSV (Unternehmer oder Management) auch Strahlenschutzbeauftragte SSB mit nachgewiesener Fachkunde.

Die erforderliche Fachkundegruppe  „S 2.1 Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen“ gemäß § 7 StrlSchV und § 9 AtG besitzen wir und übernehmen gern für Sie die Funktion eines SSB Strahlenschutz­beauftragten.


Aufgaben

Zu den Aufgaben zählen die Einhaltung der Vorschriften gemäß AtG und StrlSchV sowie dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen, erlassenen Anordnungen und Auflagen in den Genehmigungs­bescheiden der Aufsichtsbehörde beachtet werden. Die Erstellung von Strahlenschutzanweisungen gemäß § 34 StrlSchV sowie die Unterweisung aller Bezugspersonen gemäß § 38 StrlSchV. Wir kümmern uns um die Ausstellung und vollständige Führung der Strahlenpässe und erledigen alle erforderlichen Eintragungen. Auch die Führung der Strahlenschutzdatei, erforderliche Informationen für Ihren Betriebs- oder Personalrat sowie an die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann übernommen werden sowie das ständige Monitoring der Personendosis, um Dosisüberschreitungen rechtzeitig zu erkennen.

Die Organisation regelmäßiger Dichtigkeitskontrollen (Wischtest), routinemäßige Mitteilungen über Verbleib, Bestand, Wartung, Prüfung, Beförderung, Störfälle sowie grenzüberschreitende Verbringung mit den erforderlichen Anzeigen übernehmen wir selbstverständlich auch und sehen uns als Ihr Partner zum Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlicher Wirkung ionisierender Strahlung (Kontermination) durch umfassenden Strahlenschutz.